Dr. Nobis gilt aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrung und nicht zuletzt auch durch seine Veröffentlichungen als bundesweit ausgewiesener Experte im Betäubungsmittelstrafrecht, ist Mitautor des bekannten Münchener Kommentars zum BtmG und Dozent zu zahlreichen rechtlichen Themen des BtmG.

Darüber hinaus legt Dr. Nobis – was viele Strafverteidiger leider vernachlässigen - großen Wert auf die Beherrschung des Strafprozessrechtes. „Wer die Klaviatur der Strafprozessordnung beherrscht, ist gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft klar im Vorteil“, so Nobis.

Auch auf diesem Gebieten ist seine wissenschaftliche Tätigkeit durch Veröffentlichungen wie die Standardwerke „Untersuchungshaft“ und „Strafverteidigung vor dem Amtsgericht“ hervorzuheben, die die prozessualen als auch informellen Möglichkeiten bestmöglicher Verteidigung umfassend darstellen.

Im Einzelnen bearbeitet Dr. Nobis u.a. folgende Rechtsgebiete.

Schwerpunkte

Betäubungsmittel­strafrecht (BtMG)

Beratung und Verteidigung bei Cannabis- und Betäubungsmitteldelikten, auch bei internationalen Ermittlungen

Untersuchungshaft und vorläufige Festnahme

Kompetente und schnelle Hilfe bei vorläufiger Festnahme, Verhaftung sowie Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft

Kapitaldelikte

Verteidigung im Mord-, Totschlags und sonstigen Verfahren bei Tötungsdelikten

Jugend­strafrecht

Einfühlsame und erfahrene Verteidigung junger Mandanten mit Blick auf Erziehung und Zukunftsperspektive.

Verkehrs­strafrecht

Verteidigung bei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiger Körperverletzung.

Allgemeines Strafrecht

Vom Ladendiebstahl über Körperverletzungsdelikte bis hin zum Bankraub – wir vertreten Mandanten in allen klassischen Strafrechtsbereichen.