
Dr. Nobis gilt aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrung und nicht zuletzt auch durch seine Veröffentlichungen als bundesweit ausgewiesener Experte im Betäubungsmittelstrafrecht, ist Mitautor des bekannten Münchener Kommentars zum BtmG und Dozent zu zahlreichen rechtlichen Themen des BtmG.
Darüber hinaus legt Dr. Nobis – was viele Strafverteidiger leider vernachlässigen - großen Wert auf die Beherrschung des Strafprozessrechtes. „Wer die Klaviatur der Strafprozessordnung beherrscht, ist gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft klar im Vorteil“, so Nobis.
Auch auf diesem Gebieten ist seine wissenschaftliche Tätigkeit durch Veröffentlichungen wie die Standardwerke „Untersuchungshaft“ und „Strafverteidigung vor dem Amtsgericht“ hervorzuheben, die die prozessualen als auch informellen Möglichkeiten bestmöglicher Verteidigung umfassend darstellen.
Im Einzelnen bearbeitet Dr. Nobis u.a. folgende Rechtsgebiete.
Schwerpunkte
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Beratung und Verteidigung bei Cannabis- und Betäubungsmitteldelikten, auch bei internationalen Ermittlungen
Untersuchungshaft und vorläufige Festnahme
Kompetente und schnelle Hilfe bei vorläufiger Festnahme, Verhaftung sowie Anordnung und Vollzug von Untersuchungshaft
Kapitaldelikte
Verteidigung im Mord-, Totschlags und sonstigen Verfahren bei Tötungsdelikten
Jugendstrafrecht
Einfühlsame und erfahrene Verteidigung junger Mandanten mit Blick auf Erziehung und Zukunftsperspektive.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiger Körperverletzung.
Allgemeines Strafrecht
Vom Ladendiebstahl über Körperverletzungsdelikte bis hin zum Bankraub – wir vertreten Mandanten in allen klassischen Strafrechtsbereichen.